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Was kostet eine Scheidung?

Kaum eine Frage wird in der ersten Beratung so häufig gestellt wie diese. Und kaum eine lässt sich so schlecht mit einer einzigen Zahl beantworten. Denn die Kosten einer Scheidung sind in Deutschland nicht frei verhandelbar, sondern gesetzlich geregelt – sie richten sich nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Die gute Nachricht daran: Sie können die Kosten im Voraus recht genau abschätzen. Und Sie haben mehr Einfluss darauf, als die meisten annehmen.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Bei einer Scheidung fallen zwei Kostenblöcke an: die Gerichtskosten und die Anwaltskosten. Beide berechnen sich nach derselben Grundlage, dem sogenannten Verfahrenswert. Die Gerichtskosten ergeben sich aus dem Familiengerichtskostengesetz, die Anwaltsgebühren aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Beides sind gesetzliche Gebühren. Ein Anwalt kann bei einer Scheidung also nicht einfach einen Wunschbetrag ansetzen – die Höhe steht mit dem Verfahrenswert fest.

Der Verfahrenswert: die zentrale Stellschraube

Der Verfahrenswert bildet ab, worum es wirtschaftlich geht. Die Grundformel ist einfach:

Das monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten wird addiert und mit drei multipliziert.

Verdient ein Partner 2.800 Euro netto und der andere 2.500 Euro, ergibt das einen Ausgangswert von 15.900 Euro. Gesetzlich vorgesehen ist ein Mindestwert von 3.000 Euro, auch wenn beide über kein oder nur geringes Einkommen verfügen.

Zu diesem Ausgangswert kommen zwei Zuschläge:

Vermögen erhöht den Verfahrenswert. Berücksichtigt wird dabei nicht das gesamte Vermögen – es gibt Freibeträge, die je nach Gericht unterschiedlich gehandhabt werden. Vor allem Immobilien schlagen hier spürbar durch.

Der Versorgungsausgleich erhöht ihn ebenfalls. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften geteilt. Für jedes einzubeziehende Anrecht kommt ein Anteil hinzu, sodass bei mehreren Anrechten ein erheblicher Betrag zusammenkommen kann.

Ein konkretes Rechenbeispiel

Bei einem Verfahrenswert von 9.000 Euro liegen die Gesamtkosten einer einvernehmlichen Scheidung derzeit bei rund 2.300 Euro. Davon entfallen etwa 1.790 Euro auf den Anwalt und rund 520 Euro auf das Gericht.

Wichtig: Seit dem 1. Juni 2025 gelten erhöhte Gebührensätze. Ältere Kostenrechner und Ratgeber im Internet zeigen häufig noch die alten Werte an und liegen dadurch etwa sechs Prozent zu niedrig.

Einvernehmlich oder streitig – der größte Kostenfaktor

Hier entscheidet sich, ob eine Scheidung überschaubar bleibt oder teuer wird.

In Deutschland besteht Anwaltszwang: Ohne anwaltliche Vertretung kann kein Scheidungsantrag gestellt werden. Erforderlich ist allerdings nur ein Anwalt. Sind sich beide Ehegatten einig, beauftragt einer von ihnen den Anwalt, der andere stimmt dem Antrag lediglich zu. Dann fallen die Anwaltskosten nur einmal an.

Beauftragen dagegen beide einen eigenen Anwalt, verdoppeln sich die Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden bei der Scheidung ohnehin geteilt.

Richtig teuer wird es, wenn Folgesachen streitig mitverhandelt werden – Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Sorgerecht. Jede dieser Folgesachen erhöht den Verfahrenswert und damit beide Kostenblöcke. Wer sich außergerichtlich einigt, spart deshalb oft vierstellige Beträge.

Ein wichtiger Hinweis zur Vertretung

Ein Missverständnis begegnet mir immer wieder: Ein Anwalt kann bei einer Scheidung
niemals beide Ehegatten vertreten. Das ist berufsrechtlich ausgeschlossen. Wer den Anwalt beauftragt, wird auch allein von ihm vertreten und beraten. Der andere Ehegatte stimmt nur zu – rechtlich beraten wird er nicht.

Wer sich unsicher ist, ob eine Regelung ausgewogen ist, sollte deshalb zumindest ein eigenes Beratungsgespräch führen, auch wenn er im Verfahren keinen eigenen Anwalt beauftragt.

Wenn das Geld nicht reicht: Verfahrenskostenhilfe

Wer die Kosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Kosten ganz oder Sie zahlen sie in monatlichen Raten zurück.

Geprüft werden Einkommen, Vermögen und laufende Belastungen wie Miete und Unterhaltspflichten. Ein häufiger Irrtum: Verfahrenskostenhilfe deckt die eigenen Kosten – sie befreit nicht davon, in bestimmten Konstellationen Kosten der Gegenseite zu tragen.

Beachten Sie außerdem: Wird Verfahrenskostenhilfe beantragt, muss das Trennungsjahr vollständig abgelaufen sein. Der sonst mögliche frühzeitige Antrag entfällt dadurch.

Wie lange dauert das Ganze?

Die Kostenfrage hängt eng mit der Dauer zusammen, deshalb kurz dazu: Vor der Scheidung steht das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr. Erst danach kann geschieden werden. Ausnahmen gibt es nur bei besonderer Härte, und sie sind in der Praxis selten.

Nach Einreichung des Antrags dauert das Verfahren meist einige Monate. Der wesentliche Zeitfaktor ist der Versorgungsausgleich, weil das Gericht Auskünfte bei allen Rentenversicherungsträgern einholen muss. Der Scheidungstermin selbst dauert dann oft nur wenige Minuten.

Ein praktischer Tipp: Der Antrag kann in der Regel schon einige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Das verkürzt die Gesamtdauer spürbar.

Wo Sie wirklich sparen können

Die wirksamsten Hebel liegen nicht bei den Gebühren, sondern bei Ihnen selbst:

  • Einigen Sie sich außergerichtlich über Unterhalt, Hausrat und Vermögen.
    Jede Folgesache vor Gericht kostet zusätzlich.
  • Nur ein Anwalt, wenn Einigkeit besteht.
  • Unterlagen früh und vollständig zusammenstellen, besonders die Rentenauskünfte.
  • Prüfen lassen, ob Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt – die Hürden sind niedriger, als viele denken.

Scheidung in Mettmann: Klarheit über die Kosten

Was eine Scheidung im Einzelfall kostet, lässt sich seriös erst nach einem Blick auf Einkommen, Vermögen und Rentenanrechte sagen. Meist ist eine belastbare Schätzung aber schon im ersten Gespräch möglich.

Ute Eulenpesch aus Mettmann berät Sie persönlich zu den Kosten Ihrer Scheidung, zum Ablauf des Verfahrens und dazu, welche Regelungen sich außergerichtlich klären lassen. Ziel ist eine Lösung, die rechtlich klar ist und Sie finanziell nicht unnötig belastet.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der aus dem Einkommen und Vermögen beider Ehegatten berechnet wird. Bei einem Verfahrenswert von 9.000 Euro liegen die Gesamtkosten einer einvernehmlichen Scheidung bei etwa 2.300 Euro, davon rund 1.790 Euro Anwalts- und 520 Euro Gerichtskosten.

Wie wird der Verfahrenswert bei einer Scheidung berechnet?

Das monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten wird addiert und mit drei multipliziert. Hinzu kommen Zuschläge für Vermögen und für den Versorgungsausgleich. Der gesetzliche Mindestwert beträgt 3.000 Euro.

Wer zahlt die Kosten einer Scheidung?

Die Gerichtskosten werden bei der Scheidung zwischen beiden Ehegatten geteilt. Die Anwaltskosten trägt derjenige, der den Anwalt beauftragt hat. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt vereinbaren viele Paare, sich auch diese Kosten zu teilen.

Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?

Nein. In Deutschland besteht Anwaltszwang. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Erforderlich ist jedoch nur ein Anwalt, wenn beide Ehegatten sich einig sind.

Kann ein Anwalt beide Ehegatten vertreten?

Nein, das ist berufsrechtlich ausgeschlossen. Der Anwalt vertritt und berät ausschließlich den Ehegatten, der ihn beauftragt hat. Der andere stimmt dem Antrag lediglich zu, erhält aber keine rechtliche Beratung.

Wie viel günstiger ist eine einvernehmliche Scheidung?

Deutlich günstiger. Bei Einigkeit wird nur ein Anwalt benötigt, wodurch die Anwaltskosten einmal statt zweimal anfallen. Zusätzlich entfallen die Kosten für streitige Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich.

Wer bekommt Verfahrenskostenhilfe für eine Scheidung?

Verfahrenskostenhilfe erhält, wer die Kosten aus Einkommen und Vermögen nicht aufbringen kann. Geprüft werden Einkommen, Vermögen und laufende Belastungen wie Miete und Unterhaltspflichten. Die Kosten werden dann ganz übernommen oder in Raten zurückgezahlt.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Vor der Scheidung steht das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr. Nach Einreichung des Antrags dauert das Verfahren meist einige Monate. Der wesentliche Zeitfaktor ist der Versorgungsausgleich, weil das Gericht Auskünfte der Rentenversicherungsträger einholen muss

Muss das Trennungsjahr immer eingehalten werden?

Grundsätzlich ja. Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur bei besonderer Härte möglich, etwa bei Gewalt. Solche Härtefälle sind in der Praxis selten und müssen dem Gericht nachgewiesen werden.

Erhöhen Immobilien die Kosten einer Scheidung?

Ja. Vermögen erhöht den Verfahrenswert und damit sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten. Immobilien schlagen dabei besonders stark durch. Es bestehen allerdings Freibeträge, die von den Gerichten unterschiedlich gehandhabt werden.

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Weitere Rechtsgebiete:

aschenrechner, Eheringe und Unterlagen auf einem Schreibtisch. Symbolbild zur Frage, was eine Scheidung kostet und wie sich der Verfahrenswert berechnet.