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Zugewinnausgleich: Haus, Auto, Konten – was wird wie geteilt?

Bei den meisten Ehen gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Das heißt: Eigentum bleibt Eigentum (wer im Grundbuch steht, bleibt Eigentümer) – ausgeglichen wird am Ende der Vermögenszuwachs während der Ehe.

Typische Fälle – kurz erklärt:

  • Haus/Wohnung: Gehört grundsätzlich dem, der im Grundbuch steht. Der Wertzuwachs und die Kredit-Tilgung können aber den Zugewinn stark beeinflussen.

  • Konten/Depots: Entscheidend ist, was zum Ende relevant vorhanden ist – und was nachweisbar ist.

  • Auto: Eigentum richtet sich nach Kauf/Finanzierung, nicht danach, wer fährt.

  • Schulden: Werden mitgerechnet und können den Zugewinn reduzieren.

  • Erbschaft/Schenkung: Wird oft falsch behandelt – hier sind Nachweise und richtige Bewertung entscheidend.

Tipp: Je früher Unterlagen sortiert sind (Grundbuch, Kredite, Konto-/Depotauszüge, Nachweise zu Erbschaft/Schenkung), desto weniger Streit und Kosten.


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